Der Prozess

Beauftragung

Jede Immobilienbewertung ist ein individueller Prozess, der nicht nur fachliches Know-how, sondern auch eine maßgeschneiderte Herangehensweise erfordert, die den speziellen Bedürfnissen des Kunden und den Besonderheiten der jeweiligen Immobilie und des Bewertungsanlasses gerecht wird. Auf dieser Seite erhalten Sie einen detaillierten Überblick über den standardmäßigen Ablauf einer Immobilienbewertung, die Preisgestaltung und die notwendigen Dokumente.

Schritt 1

Unverbindliche und kostenlose Erstberatung

Bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, ist es uns wichtig, dass alle Ihre Fragen und Anliegen geklärt sind. In dieser ersten Phase bieten wir Ihnen ein unverbindliches Gespräch an, in dem Sie mehr über den Bewertungsprozess erfahren, Ihre individuellen Bedürfnisse mitteilen und mögliche Unsicherheiten ausräumen können. Dieses Beratungsgespräch ist für Sie völlig kostenlos und gibt Ihnen einen ersten Einblick in unsere Arbeitsweise und das weitere Vorgehen.
Schritt 2

Besprechung des Bewertungsanlasses und der Immobilie

Nach der Erstberatung vertiefen wir unser Verständnis für Ihr Anliegen und Ihre Immobilie. Uns ist es wichtig, den genauen Hintergrund Ihrer Bewertungsanfrage zu kennen, um Sie optimal beraten und unterstützen zu können. In diesem Schritt nehmen wir uns Zeit, um Ihre individuellen Bedürfnisse und die Charakteristika Ihrer Immobilie ausführlich zu besprechen. Dies sichert eine solide Grundlage für den gesamten weiteren Bewertungsprozess.

Schritt 3

Einsicht erster Unterlagen

Um eine präzise und fundierte Bewertung vorzunehmen, ist es essenziell, einen detaillierten Einblick in die relevanten Unterlagen Ihrer Immobilie zu bekommen. Dieser Schritt umfasst die erste Sichtung von Dokumenten wie Grundbuchauszügen, Bauzeichnungen, ggf. Mietverträgen und anderen relevanten Informationen. Diese Dokumente geben uns wertvolle Hinweise über die Beschaffenheit und Historie Ihrer Immobilie. Sollten Sie nicht alle Unterlagen parat haben, keine Sorge – wir leiten Sie durch den Prozess und helfen dabei, fehlende Dokumente zu identifizieren.
Schritt 4

Angebot mit individuell vereinbartem Festpreis

Nachdem wir einen ersten Einblick in Ihre Immobilie und die verfügbaren Unterlagen haben, erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot für Sie. Dieses Angebot basiert nicht nur auf dem erwarteten Aufwand und den individuellen Eigenschaften Ihrer Immobilie, sondern auch auf der Höhe des geschätzten Verkehrswerts und der Schwierigkeit der Bewertung. Bei uns gibt es keine Überraschungen – der in unserem Angebot genannte Festpreis ist verbindlich. Es kann allerdings vorkommen, dass zusätzliche Kosten, z. B. für behördliche Anfragen, anfallen, auf die wir keinen direkten Einfluss haben. Diese versuchen wir jedoch so früh und genau wie möglich zu kommunizieren und mit Ihnen abzustimmen. So haben Sie stets den besten Überblick über alle zu erwartenden Kosten.
Schritt 5

Besichtigung der Immobilie

Der physische Zustand und die Besonderheiten einer Immobilie können oft am besten vor Ort erfasst werden. Daher ist die Besichtigung ein zentraler und unerlässlicher Schritt im Bewertungsprozess. Bei diesem Termin nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Ihre Immobilie in all ihren Facetten zu erkunden, von der Bauweise über den Zustand bis hin zu eventuell erfolgten Modernisierungsmaßnahmen. Dabei legen wir großen Wert auf eine gründliche und objektive Bewertung. Diese direkte Einsicht ermöglicht es uns, die Immobilie in ihrem tatsächlichen Kontext zu sehen und bietet die Grundlage für eine fundierte und realistische Wertermittlung.
Schritt 6

Klärungsphase bei Rückfragen und offenen Punkten

Während der Besichtigung und der sorgfältigen Prüfung aller vorgelegten Unterlagen sammeln wir umfassende Informationen über Ihre Immobilie. Trotz dieser gründlichen Erhebung können im weiteren Verlauf des Bewertungsprozesses noch Fragen oder Unklarheiten auftauchen. In dieser Phase setzen wir uns gezielt mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären oder zusätzliche Informationen zu erhalten. Unsere Zielsetzung ist es stets, ein umfassendes und präzises Bild Ihrer Immobilie zu erhalten. Ein offener Dialog und eine enge Kommunikation mit Ihnen sind dabei für uns von zentraler Bedeutung.
Schritt 7

Einholung behördlicher Auskünfte

Wenn nicht bereits alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Sie es wünschen, bieten wir als zusätzlichen Service die Einholung behördlicher Auskünfte an, um eine vollständige und präzise Bewertung Ihrer Immobilie sicherzustellen. Dies kann Informationen zu Baulasten, Altlastenverdachtsflächen oder Denkmalschutz betreffen. In solchen Fällen übernehmen wir gerne für Sie die Anfrage und Kommunikation mit den entsprechenden Ämtern und Behörden. Hierbei legen wir großen Wert darauf, den Prozess so effizient und zügig wie möglich zu gestalten. Zudem informieren wir Sie über eventuell anfallende Gebühren und versuchen, diese so früh und genau wie möglich mit Ihnen abzustimmen.
Schritt 8

Erstellung und Lieferung des Verkehrswert­gutachtens

Nachdem alle Informationen gesammelt, geprüft und analysiert wurden, beginnen wir mit der eigentlichen Erstellung Ihres Verkehrswertgutachtens. Dieses Gutachten wird sorgfältig nach den aktuellen Bewertungsstandards und -richtlinien erstellt und bietet eine detaillierte und fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie. Sobald das Gutachten fertiggestellt ist, liefern wir es Ihnen in der vereinbarten Form, sei es digital oder in gedruckter Version. Dabei legen wir Wert auf eine klare und verständliche Darstellung, sodass Sie alle Aspekte der Bewertung nachvollziehen können. Selbstverständlich stehen wir auch nach der Lieferung für eventuelle Rückfragen oder Erläuterungen zur Verfügung.
Wichtig

Benötigte Unterlagen

Für eine präzise Bewertung Ihrer Immobilie werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieausweis
  • Vermaßte Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
  • Flächenaufstellungen (Wohn- und Nutzflächen, BGF)
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (je nach Bundesland)
  • Auszug aus dem Altlastenkataster (falls vorhanden)
  • Angaben zu den Modernisierungen des Gebäudes
  • Stichtagsnaher Grundbuchauszug (inkl. Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen in Abt. II des Grundbuches)
  • amtliche Baubeschreibungen und Nachweise der baurechtlichen Genehmigung
  • Angaben zu bestehenden Mängeln und Schäden sowie den Mangelbeseitigungs- und Reparaturkosten
  • Ggf. Angaben zu bestehenden Mietverhältnissen (Mietverträge, aktuelle Mieten, Mieterliste etc.)
  • Ggf. sonstige bestehende Verträge, z. B. Erbbaurechts-, Pacht-, Kauf- und Nutzungsverträge
  • Ggf. Vorgutachten zur Immobilie oder Bodengutachten, Gutachten über Bauschäden etc.
  • Mitteilung über Rechte und Belastungen am Grundstück, die nicht im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen sind (z. B. altrechtliche Vereinbarungen)
  • Brandschutznachweise und -bescheinigungen

Zusätzlich bei Wohnungs- und Teileigentum:

  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan
  • Angaben zum Hausgeld, Wirtschaftsplan und zur Höhe der Instandhaltungsrücklagen
  • Nebenkostenabrechnung zum Stichtag
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen